Entscheidungstext 5Ob102/69 - Oberster Gerichtshof, 30 April 1969

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.5Ob102/69

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 42/68

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Auszug


Entscheidungstext 5Ob102/69 - Oberster Gerichtshof, 30 April 1969

Spruch

Von der Bestellung des Verwalters an ist kein Miteigentümer berechtigt, selbständig Verwaltungshandlungen vorzunehmen; auch die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches gegen eigenmächtige Verwaltungshandlungen eines Miteigentümers steht nur dem Verwalter zu.

Entscheidung vom 30. April 1969, 5 Ob 102/69.

I. Instanz: Kr...

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