Zusammenfassung
SZ 42/68
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Auszug
Entscheidungstext 5Ob102/69 - Oberster Gerichtshof, 30 April 1969
Spruch
Von der Bestellung des Verwalters an ist kein Miteigentümer berechtigt, selbständig Verwaltungshandlungen vorzunehmen; auch die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches gegen eigenmächtige Verwaltungshandlungen eines Miteigentümers steht nur dem Verwalter zu.Entscheidung vom 30. April 1969, 5 Ob 102/69.I. Instanz: Kr...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
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