Zusammenfassung
SZ 42/60
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Auszug
Entscheidungstext 5Ob76/69 - Oberster Gerichtshof, 23 April 1969
Spruch
I. Zum Wandlungsrecht des Käufers bei Arglist des Verkäufers.II. Einwendungen des Käufers bei Konsumfinanzierung.Entscheidung vom 23. April 1969, 5 Ob 76/69.I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz; II. Instanz:Oberlandesgericht Graz.Mit Wechselzahlungsauftrag vom 26. Juni 1967 wurde dem Beklagten als Akzeptanten auf Grund des Rektawechsels vom 17. Februar 1967 aufgetragen, der Klägerin den Betrag von 14.353.50 S samt Nebengebühren zu bezahlen.Zufolge der vom Beklagten erhobenen Einwendungen und des darüber durchgeführten Verfahrens hob das Erstgericht diesen Wechselzahlungsauftrag auf. Es stellte folgenden Sachverh...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
