Entscheidungstext 5Ob9/69 - Oberster Gerichtshof, 29 Januar 1969

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.5Ob9/69

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 42/17

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Auszug


Entscheidungstext 5Ob9/69 - Oberster Gerichtshof, 29 Januar 1969

Spruch

Ein Simultanpfandgläubiger kann jedes beliebige Pfandobjekt aus der Haftung entlassen, auch dann, wenn der Simultanhypothek in der Haupteinlage andere Pfandrechte nachfolgen.

Entscheidung vom 29. Jänner 1969, 5 Ob 9/69.

I. Instanz: Bezirksgericht Radstadt; II. Instanz: Landesgericht Salzburg.

Miteigentümer der Liegenschaft EZ. 151 GK. N. sind je zur Hälfte Christian Sch. und Sigrid Sch.

Miteigentümer der Liegenschaften EZ. 52, 53 und 73 je KG. N. und der Liegenschaften EZ. 81 und 88 je KG. F. sowie eines Hälfteanteiles de...

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