Entscheidungstext 3Ob37/68 - Oberster Gerichtshof, 03 April 1968

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob37/68

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 41/37

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob37/68 - Oberster Gerichtshof, 03 April 1968

Spruch

Wer eine unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Sache erwirbt, erlangt daran Eigentum, sobald das Eigentumsrecht des Vorbehaltsverkäufers infolge Zahlung der Schuld erloschen ist.

Entscheidung vom 3. April 1968, 3 Ob 37/68.

I. Instanz: Bezirksgericht Eibiswald; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.

Die Beklagte führt gegen die Elt...

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