Zusammenfassung
SZ 41/37
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Auszug
Entscheidungstext 3Ob37/68 - Oberster Gerichtshof, 03 April 1968
Spruch
Wer eine unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Sache erwirbt, erlangt daran Eigentum, sobald das Eigentumsrecht des Vorbehaltsverkäufers infolge Zahlung der Schuld erloschen ist.Entscheidung vom 3. April 1968, 3 Ob 37/68.I. Instanz: Bezirksgericht Eibiswald; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.Die Beklagte führt gegen die Elt...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
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