Zusammenfassung
SZ 40/162
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Auszug
Entscheidungstext 4Ob351/67 - Oberster Gerichtshof, 12 Dezember 1967
Spruch
Im Plagiatstreit (§ 81 UrhG.) unterscheidet allein die Übereinstimmung zwischen dem Original und dem Verletzungsgegenstand im schöpferischen, also in jenem Teil des Originals, das diesem das Gepräge der Einmaligkeit gibt.Schutz der sogenannten "inneren Form" eines Werkes.Entscheidung vom 12. Dezember 1967, 4 Ob 351/67.I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz:Oberlandesgericht Wien.Der Kläger hat im Jah...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
