Zusammenfassung
SZ 40/154
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Auszug
Entscheidungstext 4Ob353/67 - Oberster Gerichtshof, 28 November 1967
Spruch
Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch (§ 42 UrhG.) durch Festhalten von Vorträgen oder Aufführungen auf einem Tonband; kein Anspruch der Austro-Mechana (Gesellschaft zur Verwaltung und Auswertung mechanisch-musikalischer Urheberrechte) gegen einen Tonbandgerätehändler auf Zahlung eines angemessenen Entgelts.Entscheidung vom 28. November 1967, 4 Ob 353/67.I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz:Oberlandesgericht Wien.Die klagende Partei nimmt satzungsgemäß die Werknutzungsrechte ihrer Bezugsberechtigten, Autoren, Komponisten und Musikverleger, gemäß §§ 15 und 16 UrhG., wahr. Im Unternehmen der beklagten Partei werden Magnetophonapparate und Magnetophonbänder verkauft, die auch dazu dienen, geschützte Musikstücke aufzunehmen, und von den Käufern auch dazu verwendet werden können. ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
