Entscheidungstext 8Ob274/67 - Oberster Gerichtshof, 28 November 1967

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.8Ob274/67

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 40/155

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Auszug


Entscheidungstext 8Ob274/67 - Oberster Gerichtshof, 28 November 1967

Spruch

Zur Aussonderung einer Spareinlage im Konkurse.

Entscheidung vom 28. November 1967, 8 Ob 274/67.

I. Instanz: Bezirksgericht für Handelssachen Wien; II. Instanz:

Handelsgericht Wien.

Die Kläger begehrten Verurteilung des beklagten Masseverwalters, einzuwilligen, daß von der Sparkasse M. von dem auf Grund der Vereinbarung vom 9. Mai 1965 treuhändig empfangenen Betrag von 10.800 S ein Teil von je 2400 S an die Kläger ausgezahlt werde.

Das Erstgericht hat das Klagebegehren abgewiesen.

Die Gemeinschuldnerin habe die Absicht gehabt, von Ladislaus A. ein großes Grundstück um 680.000 S zu kaufen und dieses nach Parzellierung und Aufschließung zum Teil ...

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