Zusammenfassung
SZ 40/155
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Auszug
Entscheidungstext 8Ob274/67 - Oberster Gerichtshof, 28 November 1967
Spruch
Zur Aussonderung einer Spareinlage im Konkurse.Entscheidung vom 28. November 1967, 8 Ob 274/67.I. Instanz: Bezirksgericht für Handelssachen Wien; II. Instanz:Handelsgericht Wien.Die Kläger begehrten Verurteilung des beklagten Masseverwalters, einzuwilligen, daß von der Sparkasse M. von dem auf Grund der Vereinbarung vom 9. Mai 1965 treuhändig empfangenen Betrag von 10.800 S ein Teil von je 2400 S an die Kläger ausgezahlt werde.Das Erstgericht hat das Klagebegehren abgewiesen.Die Gemeinschuldnerin habe die Absicht gehabt, von Ladislaus A. ein großes Grundstück um 680.000 S zu kaufen und dieses nach Parzellierung und Aufschließung zum Teil ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
