Entscheidungstext 8Ob167/67 - Oberster Gerichtshof, 27 Juni 1967

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.8Ob167/67

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 40/93

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Auszug


Entscheidungstext 8Ob167/67 - Oberster Gerichtshof, 27 Juni 1967

Spruch

Durch das Losungswort wird ein Sparbuch nicht zum Namens(Rekta)Papier.

Der zur Bezeichnung eines Sparbuches verwendete Personennamen begrundet nicht Eigentum des Namensträgers.

Entscheidung vom 27. Juni 1967, 8 Ob 167/67.

I. Instanz: Kreisgericht Kre...

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