Zusammenfassung
SZ 40/93
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Auszug
Entscheidungstext 8Ob167/67 - Oberster Gerichtshof, 27 Juni 1967
Spruch
Durch das Losungswort wird ein Sparbuch nicht zum Namens(Rekta)Papier.Der zur Bezeichnung eines Sparbuches verwendete Personennamen begrundet nicht Eigentum des Namensträgers.Entscheidung vom 27. Juni 1967, 8 Ob 167/67.I. Instanz: Kreisgericht Kre...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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