Zusammenfassung
SZ 39/120
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Auszug
Entscheidungstext 1Ob172/66 - Oberster Gerichtshof, 30 Juni 1966
Spruch
Die Verzögerung und Vereitlung von Nebenpflichten wird durch die Vorschriften, nach denen die Verzögerung oder Vereitlung der Erfüllung den Gläubiger zum Rücktritt vom ganzen Vertrag berechtigt (§§ 918 bis 921 ABGB.), nicht getroffenEntscheidung vom 30. Juni 1966, 1 Ob 172/66I. Instanz: Bezirksgericht Wien-Favoriten; II. Instanz:Landesgericht für Zivilrechtssachen WienMit...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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