Entscheidungstext 1Ob172/66 - Oberster Gerichtshof, 30 Juni 1966

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Ob172/66

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 39/120

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Auszug


Entscheidungstext 1Ob172/66 - Oberster Gerichtshof, 30 Juni 1966

Spruch

Die Verzögerung und Vereitlung von Nebenpflichten wird durch die Vorschriften, nach denen die Verzögerung oder Vereitlung der Erfüllung den Gläubiger zum Rücktritt vom ganzen Vertrag berechtigt (§§ 918 bis 921 ABGB.), nicht getroffen

Entscheidung vom 30. Juni 1966, 1 Ob 172/66

I. Instanz: Bezirksgericht Wien-Favoriten; II. Instanz:

Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien

Mit...

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