Entscheidungstext 6Ob105/66 - Oberster Gerichtshof, 06 April 1966

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob105/66

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 39/67

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 6Ob105/66 - Oberster Gerichtshof, 06 April 1966

Spruch

Im Falle des "Innehaltens" ist der weitere Gang des Verlassenschaftsverfahrens auf Verfügungen beschränkt. Die der Inventarisierung oder Sicherung des Nachlasses dienen

Entscheidung vom 6. April 1966, 6 Ob 105/66

I. Instanz: Bezirksgericht Innere Stadt Wien; II. Instanz:

Landesgericht für Ziv...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen