Zusammenfassung
SZ 39/67
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob105/66 - Oberster Gerichtshof, 06 April 1966
Spruch
Im Falle des "Innehaltens" ist der weitere Gang des Verlassenschaftsverfahrens auf Verfügungen beschränkt. Die der Inventarisierung oder Sicherung des Nachlasses dienenEntscheidung vom 6. April 1966, 6 Ob 105/66I. Instanz: Bezirksgericht Innere Stadt Wien; II. Instanz:Landesgericht für Ziv...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
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