Entscheidungstext 8Ob283/65 - Oberster Gerichtshof, 21 Dezember 1965

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.8Ob283/65

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Zusammenfassung


SZ 38/223

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Auszug


Entscheidungstext 8Ob283/65 - Oberster Gerichtshof, 21 Dezember 1965

Spruch

Zur Frage der Kontoinhabung und des Verfügungsrechtes über ein Bankkonto

Entscheidung vom 21. Dezember 1965, 8 Ob 283/65

I. Instanz: Handelsgericht Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien

Der Kläger begehrt die Verurteilung des beklagten Masseverwalters, in die Ausfolgung des auf dem Konto Nr. 12.732, "Hans T. & Co." beim Bankhaus Sch. & Co. erliegenden Betrages an die klagende Partei einzuwilligen.

Das Erstgericht hat dem Klagebegehren stattgegeben. Es ist hiebei von folgenden wesentlichen Feststellungen ausgegangen: Der Gemeinschuldner Robert D. sei Komplementär der ebenfalls im Konkurs befindlichen Firma B. gewesen und habe den Kläger gekannt. Als sich d...

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