Zusammenfassung
SZ 38/223
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Auszug
Entscheidungstext 8Ob283/65 - Oberster Gerichtshof, 21 Dezember 1965
Spruch
Zur Frage der Kontoinhabung und des Verfügungsrechtes über ein BankkontoEntscheidung vom 21. Dezember 1965, 8 Ob 283/65I. Instanz: Handelsgericht Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht WienDer Kläger begehrt die Verurteilung des beklagten Masseverwalters, in die Ausfolgung des auf dem Konto Nr. 12.732, "Hans T. & Co." beim Bankhaus Sch. & Co. erliegenden Betrages an die klagende Partei einzuwilligen.Das Erstgericht hat dem Klagebegehren stattgegeben. Es ist hiebei von folgenden wesentlichen Feststellungen ausgegangen: Der Gemeinschuldner Robert D. sei Komplementär der ebenfalls im Konkurs befindlichen Firma B. gewesen und habe den Kläger gekannt. Als sich d...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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