Zusammenfassung
SZ 38/191
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob280/65 - Oberster Gerichtshof, 10 November 1965
Spruch
Umgehungsgeschäfte, die den gleichen Zweck verfolgen wie das ursprüngliche Geschäft, dem die Genehmigung rechtskräftig versagt wurde, sind ungültigEntscheidung vom 10. November 1965, 6 Ob 280/65I. Instanz: Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz; II. Instanz:Landesgericht für Zivilrechtssachen GrazDie am 12. Februar 1961 verstorbene Emma G. verkaufte mit den Verträgen vom 30. Jänner und 17. April 1959 dem Beklagten die Ackergrundstücke 593, 598/1, 598/2 und 603 ihrer Liegenschaft EZ. 192 KG. P. Diesen Kaufv...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
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