Entscheidungstext 6Ob280/65 - Oberster Gerichtshof, 10 November 1965

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob280/65

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 38/191

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 6Ob280/65 - Oberster Gerichtshof, 10 November 1965

Spruch

Umgehungsgeschäfte, die den gleichen Zweck verfolgen wie das ursprüngliche Geschäft, dem die Genehmigung rechtskräftig versagt wurde, sind ungültig

Entscheidung vom 10. November 1965, 6 Ob 280/65

I. Instanz: Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz; II. Instanz:

Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz

Die am 12. Februar 1961 verstorbene Emma G. verkaufte mit den Verträgen vom 30. Jänner und 17. April 1959 dem Beklagten die Ackergrundstücke 593, 598/1, 598/2 und 603 ihrer Liegenschaft EZ. 192 KG. P. Diesen Kaufv...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen