Entscheidungstext 8Ob291/65 - Oberster Gerichtshof, 19 Oktober 1965

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.8Ob291/65

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 38/166

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Auszug


Entscheidungstext 8Ob291/65 - Oberster Gerichtshof, 19 Oktober 1965

Spruch

Abgrenzung des Unterhaltsanspruches vom Anspruch auf Ersatz der im Verwaltungsweg zu bestimmenden Kosten von Maßnahmen der öffentlichen Jugendwohlfahrtspflege

Entscheidung vom 19. Oktober 1965, 8 Ob 291/65

I. Instanz: Bezirksgericht Mödling; II. Instanz: Jugendgerichtshof Wien

Mit Beschluß des Erstgerichtes vom ...

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