Entscheidungstext 8Ob254/65 - Oberster Gerichtshof, 14 September 1965

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.8Ob254/65

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 38/134

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Auszug


Entscheidungstext 8Ob254/65 - Oberster Gerichtshof, 14 September 1965

Spruch

Maßnahmen nach §§ 43 ff. AußStrG. können nie Gebote oder Verbote umfassen

Entscheidung vom 14. September 1965, 8 Ob 254/65

I. Instanz: Bezirksgericht Innere Stadt - Wien; II. Instanz:

Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien

Der mj. Christophoros L. stellte als Erbe seines Vaters Hubert L. den Antrag, es werde zur Sicherung des Bestandes des Nachlaßvermögens der...

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