Zusammenfassung
SZ 38/134
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Auszug
Entscheidungstext 8Ob254/65 - Oberster Gerichtshof, 14 September 1965
Spruch
Maßnahmen nach §§ 43 ff. AußStrG. können nie Gebote oder Verbote umfassenEntscheidung vom 14. September 1965, 8 Ob 254/65I. Instanz: Bezirksgericht Innere Stadt - Wien; II. Instanz:Landesgericht für Zivilrechtssachen WienDer mj. Christophoros L. stellte als Erbe seines Vaters Hubert L. den Antrag, es werde zur Sicherung des Bestandes des Nachlaßvermögens der...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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