Entscheidungstext 7Ob305/64 - Oberster Gerichtshof, 13 Januar 1965

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Ob305/64

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 38/3

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Auszug


Entscheidungstext 7Ob305/64 - Oberster Gerichtshof, 13 Januar 1965

Spruch

Der Grundsatz, daß bei Veräußerung eines Eigentumsanteils mit Wohnungseigentum der Formvorschrift des § 4 WEG. nicht mehr entsprochen werden müsse, gilt nur, wenn der entsprechende Eigentumsanteil samt Wohnungseigentum ungeteilt übertragen werden soll

Entscheidung vom 13. Jänner 1965, 7 Ob 305/64

I. Instanz: Landesgericht Innsbruck; II. Instanz: Oberlandesgericht Innsbruck

Die Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ. 620 II KG. P. gewesen. Sie verkaufte verschiedene Liegenschaftsanteile, die jeweils mit Wohnungseigentum verbunden waren.

Der Kläger beha...

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