Zusammenfassung
SZ 38/3
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Auszug
Entscheidungstext 7Ob305/64 - Oberster Gerichtshof, 13 Januar 1965
Spruch
Der Grundsatz, daß bei Veräußerung eines Eigentumsanteils mit Wohnungseigentum der Formvorschrift des § 4 WEG. nicht mehr entsprochen werden müsse, gilt nur, wenn der entsprechende Eigentumsanteil samt Wohnungseigentum ungeteilt übertragen werden sollEntscheidung vom 13. Jänner 1965, 7 Ob 305/64I. Instanz: Landesgericht Innsbruck; II. Instanz: Oberlandesgericht InnsbruckDie Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ. 620 II KG. P. gewesen. Sie verkaufte verschiedene Liegenschaftsanteile, die jeweils mit Wohnungseigentum verbunden waren.Der Kläger beha...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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