Zusammenfassung
SZ 37/145
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob141/64 - Oberster Gerichtshof, 15 Oktober 1964
Spruch
Das Herabfallen von Scherben eines Türflügels ist nicht nach § 1318 ABGB., sondern nach § 1319 ABGB. zu beurteilen.Entscheidung vom 15. Oktober 1964, 6 Ob 141/64. I. Instanz:Bezirksgericht Linz; II. Instanz: Landesgericht Linz.Der Beklagte ist Eigentümer einer im 10. Stockwerk des Hoch...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0037610 - Oberster Gerichtshof, 22 März 1950
- Rechtssätz RS0010100 - Oberster Gerichtshof, 17 Februar 1954
ERWÄHNT von
