Entscheidungstext 8Ob280/64 - Oberster Gerichtshof, 29 September 1964

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.8Ob280/64

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 37/132

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Auszug


Entscheidungstext 8Ob280/64 - Oberster Gerichtshof, 29 September 1964

Spruch

Durch die Vollbeendigung einer anwaltlich nicht vertretenen Kommanditgesellschaft wird der Rechtsstreit nicht unterbrochen.

Die Übernahme des gesamten Vermögens einer Kommanditgesellschaft durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung bewirkt keine Gesamtnachfolge.

Entscheidung vom 29. September 1964, 8 Ob 280/64. I...

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