Zusammenfassung
SZ 37/125
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Auszug
Entscheidungstext 4Ob67/64 - Oberster Gerichtshof, 22 September 1964
Spruch
§ 1 GemeindevertragsbedienstetenG f. NÖ., LGBl. Nr. 463/1961, umfaßt nur Dienstnehmer, die bei einer mit behördlichen Aufgaben befaßten Dienststelle beschäftigt sind (daher nicht eine Wäscherin in einem Gemeindekrankenhaus).Entscheidung vom 22. September 1964, 4 Ob 67/64. I. Instanz:Arbeitsgericht Horn; II. Instanz:...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
