Zusammenfassung
SZ 37/26
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob32/64 - Oberster Gerichtshof, 12 Februar 1964
Spruch
Verspätet zugestellte Kündigungen sind, wenn die Verspätung eingewendet wird, unwirksam. Postverzögerungen gehen zu Lasten des Aufkundigenden.Streitigkeiten aus Jagdpachtverträgen sind, soweit die Jagdgesetze nichts anderes bestimmen, Bestandstreitigkeiten.Entscheidung vom 12. Februar 1964, 6 Ob 32/64. I. Instanz:Bezirksgericht Feldkirch; II. Instanz: Lan...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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