Entscheidungstext 6Ob32/64 - Oberster Gerichtshof, 12 Februar 1964

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob32/64

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 37/26

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob32/64 - Oberster Gerichtshof, 12 Februar 1964

Spruch

Verspätet zugestellte Kündigungen sind, wenn die Verspätung eingewendet wird, unwirksam. Postverzögerungen gehen zu Lasten des Aufkundigenden.

Streitigkeiten aus Jagdpachtverträgen sind, soweit die Jagdgesetze nichts anderes bestimmen, Bestandstreitigkeiten.

Entscheidung vom 12. Februar 1964, 6 Ob 32/64. I. Instanz:

Bezirksgericht Feldkirch; II. Instanz: Lan...

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