Zusammenfassung
SZ 36/126
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob236/63 - Oberster Gerichtshof, 08 Oktober 1963
Spruch
Wird die Ablöse in Form eines Wechsels bei gleichzeitiger Übernahme des Mietvertrages und der Wohnung gegeben, beginnt die Verjährungsfrist des § 17 (2) MietG. mit der Übergabe des Wechsels.Entscheidung vom 8. Oktober 1963, 6 Ob 236/63.I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz:Oberlandesgericht Wien.Die Erstbeklagte ist Eigentümerin des Hauses Wien XXIII., A.-Gasse N...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
