Entscheidungstext 6Ob236/63 - Oberster Gerichtshof, 08 Oktober 1963

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob236/63

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 36/126

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob236/63 - Oberster Gerichtshof, 08 Oktober 1963

Spruch

Wird die Ablöse in Form eines Wechsels bei gleichzeitiger Übernahme des Mietvertrages und der Wohnung gegeben, beginnt die Verjährungsfrist des § 17 (2) MietG. mit der Übergabe des Wechsels.

Entscheidung vom 8. Oktober 1963, 6 Ob 236/63.

I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz:

Oberlandesgericht Wien.

Die Erstbeklagte ist Eigentümerin des Hauses Wien XXIII., A.-Gasse N...

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