Entscheidungstext 1Ob4/63 (1Ob5/63) - Oberster Gerichtshof, 06 März 1963

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Ob4/63 (1Ob5/63)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 36/34

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Auszug


Entscheidungstext 1Ob4/63 (1Ob5/63) - Oberster Gerichtshof, 06 März 1963

Spruch

Rechtskraft einer Entscheidung, mit der ein Vertragspartner in Zuhaltung eines Vertrages zur Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft zugunsten des anderen Vertragspartners verurteilt worden ist, hindert nicht eine Klage des Verurteilten, der diesen Vertrag nachträglich wegen Wuchers anficht und nun seinerseits die Verurteilung des Gegners zur Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechtes an der gleichen Liegenschaft für sich begehrt.

Entscheidung vom 6. März 1963, 1 Ob 4, ...

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