Entscheidungstext 5Ob231/62 - Oberster Gerichtshof, 13 September 1962

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.5Ob231/62

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Zusammenfassung


SZ 35/92

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Auszug


Entscheidungstext 5Ob231/62 - Oberster Gerichtshof, 13 September 1962

Spruch

Auch bei Zweifel, ob die letzte Willenserklärung als Testament oder Kodizill zu verstehen ist, haben diejenigen Erben, deren Ansprüche nur auf der gesetzlichen Erbfolge beruhen, als Kläger gegenüber dem Erbansprecher aus einer solchen letztwilligen Erklärung aufzutreten.

Entscheidung vom 13. September 1962, 5 Ob 231/62.

I. Instanz: Bezirksgericht Klagenfurt; II. Instanz: Landesgericht Klagenfurt.

Der Erblasser verstarb am 20. Juli 1961 unter Hinterlassung einer anscheinend...

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