Zusammenfassung
SZ 34/173
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob390/61 - Oberster Gerichtshof, 22 November 1961
Spruch
Zur Haftung der Sesselliftunternehmung für den Unfall eines über den mit Schnee überdeckten, nicht gekennzeichneten Betonsockel einer früheren Liftanlage gestürzten Skiläufers.Entscheidung vom 22. November 1961, 6 Ob 390/61.I. Instanz: Lande...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
