Entscheidungstext 6Ob390/61 - Oberster Gerichtshof, 22 November 1961

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob390/61

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 34/173

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob390/61 - Oberster Gerichtshof, 22 November 1961

Spruch

Zur Haftung der Sesselliftunternehmung für den Unfall eines über den mit Schnee überdeckten, nicht gekennzeichneten Betonsockel einer früheren Liftanlage gestürzten Skiläufers.

Entscheidung vom 22. November 1961, 6 Ob 390/61.

I. Instanz: Lande...

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