Zusammenfassung
SZ 34/26
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Auszug
Entscheidungstext 5Ob27/61 - Oberster Gerichtshof, 22 Februar 1961
Spruch
Die Bestellung zum vorläufigen Beistand wird mit der Zustellung des Bestellungsdekretes an diesen wirksam. Die Gültigkeit der vom vorläufigen Beistand vorgenommenen Rechtshandlungen wird dadurch nicht berührt, daß die Best...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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