Entscheidungstext 5Ob27/61 - Oberster Gerichtshof, 22 Februar 1961

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.5Ob27/61

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 34/26

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 5Ob27/61 - Oberster Gerichtshof, 22 Februar 1961

Spruch

Die Bestellung zum vorläufigen Beistand wird mit der Zustellung des Bestellungsdekretes an diesen wirksam. Die Gültigkeit der vom vorläufigen Beistand vorgenommenen Rechtshandlungen wird dadurch nicht berührt, daß die Best...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen