Zusammenfassung
SZ 33/143
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Auszug
Entscheidungstext 1Ob449/60 - Oberster Gerichtshof, 21 Dezember 1960
Spruch
Zur Frage des Miteigentums an von Eheleuten gemeinsam angeschafften Gegenständen.Entscheidung vom 21. Dezember 1960, 1 Ob 449/60.I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz:Oberlandesgericht Wien.Die Streitteile, deren Ehe noch aufrecht ist, leben seit 1957...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
