Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Ersten Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Heller als Vorsitzenden und durch die Räte des Obersten Gerichtshofes Dr. Dinnebier, Dr. Liedermann, Dr. Machek und Dr. Überreiter als Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Anton D*****, Landwirt, 2.) Sabine D*****, geborene M*****, Landwirtin, beide in *****, vertreten durch Dr. Ernst Stühlinger, Rechtsanwalt in Oberpullendorf, wider die beklagte Partei Julianna M*****, geborene D*****, unbekannten Aufenthaltes, vertreten durch den zu P 208/58 des Bezirksgerichtes Oberpullendorf bestellten Abwesenheitskurator Otto K*****, Oberlehrer, *****, dieser vertreten durch Dr. Josef Urregg, Rechtsanwalt in Oberpullendorf, wegen Liegenschaftsübereignung (Streitwert 3.000 S), infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt als Berufungsgerichtes vom 9. Mai 1960, GZ 3 R 118/60, womit infolge Berufung der klagenden Parteien das Urteil des Bezirksgerichtes Oberpullendorf vom 16. Februar 1960, GZ C 125/59-16, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
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Auszug
Entscheidungstext 3Ob375/60 - Oberster Gerichtshof, 04 November 1960
Spruch
Der Revision wird nicht Folge gegeben.Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 546,26 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.Entscheidungsgründe:Unbestritten ist, dass im Grundbuch für die Liegenschaft EZ. 291 KG. F***** mit den Grundstücken 1381/1 Acker in Alte Waldäcker, 1946/1 Wiese in Gemeindeheide und 1946/2 Baufläche, Haus KNr. 171 samt Hof und Wirtschaftsgebäude die beiden Kläger als Eigentümer zu je einem Viertel und die Beklagte zur Hälfte eingetragen sind. Das Erstgericht wies das Klagebegehren des Inhalts, "die Beklagte Julianna M*****, geb. D***** sei schuldig, den Klägern Anton und Sabine D***** aus dem Titel der Ersitzung ihre ausdrückliche verbücherungsfähige Bewilligung zu erteilen, dass unter Mitübert...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
