Entscheidungstext 2Ob443/58 - Oberster Gerichtshof, 04 Februar 1959

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Ob443/58

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 32/15

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Auszug


Entscheidungstext 2Ob443/58 - Oberster Gerichtshof, 04 Februar 1959

Spruch

Zum Begriff des "Arbeitsunfalls"; Unterschied zwischen "Heimweg" und "Betriebsweg". - Mitverschulden eines Mitfahrers, der auf der Fahrt mit einem alkoholisierten Lenker selbst einen Unfallschaden erlitten hat.

Entscheidung vom 4. Februar 1959, 2 Ob 443/58.

I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz; II. Instanz:

Oberlandesgericht Graz.

Der Erstbeklagte, Gesellschafter einer Viehhandelsgesellschaft, war am 18. September 1956 Dienstgeber sowohl des Klägers (eines Hilfsarbeiters) als auch des Zweitbeklagten (eines Kraftfahrers); er war ferner der Halter jenes PKWs., den der Zweitbeklagte am genannten ...

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