Entscheidungstext 6Ob287/58 - Oberster Gerichtshof, 19 November 1958

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob287/58

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 31/143

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob287/58 - Oberster Gerichtshof, 19 November 1958

Spruch

Ein pflegebefohlenes uneheliches Kind, das die österreichische Staatsbürgerschaft seiner Mutter erworben hat, verliert diese Staatsbürgerschaft nicht dadurch, daß es durch Anerkennung durch seinen Schweizer Vater die schweizerische Staatsbürgerschaft erwirbt.

Bei mehrfacher Staatsangehörigkeit, von der eine die inländische ist, sind zur Führung der Vormundschaft ausschließlich die österreichischen Gerichte berufen.

Entscheidung vom 19. No...

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