Zusammenfassung
SZ 31/43
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Auszug
Entscheidungstext 5Ob21/58 - Oberster Gerichtshof, 12 März 1958
Spruch
Zum Begriff der Verschwendung im Sinne des § 2 Z. 1 EntmO.Entscheidung vom 12. März 1958, 5 Ob 21/58.I. Instanz: Bezirksgericht Vorau; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.Alois P., der gemeinsam mit seiner Gattin Theresia P. eine ca. 30 ha große Landwirtschaft besitzt, wurde auf Antrag seiner Gattin w...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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