Entscheidungstext 2Ob506/57 - Oberster Gerichtshof, 03 Januar 1958

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Ob506/57

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Zusammenfassung


SZ 31/1

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Auszug


Entscheidungstext 2Ob506/57 - Oberster Gerichtshof, 03 Januar 1958

Spruch

Ein Haftungsverzicht der Ehegattin gegenüber ihrem Gatten als Kraftfahrer im Falle eines Unfalles ist nicht ohne weiteres anzunehmen.

Der Abfindungsvergleich einer minderjährigen Ehegattin ist mangels pflegsch...

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