Entscheidungstext 4Ob71/57 - Oberster Gerichtshof, 02 Juli 1957

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob71/57

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 30/37

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Auszug


Entscheidungstext 4Ob71/57 - Oberster Gerichtshof, 02 Juli 1957

Spruch

Die Einschränkung der zivilrechtlichen Haftung des Dienstgebers nach § 333 ASVG. bezieht sich auch auf Schmerzengeld.

Entscheidung vom 2. Juli 1957, 4 Ob 71/57.

I. Instanz: Arbeitsgericht Hermagor; II. Instanz: Landesgericht Klagenfurt.

Der Kläger war als Maurer bei der Zweitbeklagten beschäftigt. In dieser Eigensch...

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