Zusammenfassung
SZ 30/37
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Auszug
Entscheidungstext 4Ob71/57 - Oberster Gerichtshof, 02 Juli 1957
Spruch
Die Einschränkung der zivilrechtlichen Haftung des Dienstgebers nach § 333 ASVG. bezieht sich auch auf Schmerzengeld.Entscheidung vom 2. Juli 1957, 4 Ob 71/57.I. Instanz: Arbeitsgericht Hermagor; II. Instanz: Landesgericht Klagenfurt.Der Kläger war als Maurer bei der Zweitbeklagten beschäftigt. In dieser Eigensch...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
