Entscheidungstext 1Ob121/57 - Oberster Gerichtshof, 02 Mai 1957

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Ob121/57

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 30/27

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Auszug


Entscheidungstext 1Ob121/57 - Oberster Gerichtshof, 02 Mai 1957

Spruch

Nach der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens kann ein anwaltliches Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht an den für den Ausgleichsschuldner eingehenden Barschaften nicht mehr entstehen.

Entscheidung vom 2. Mai 1957, 1 Ob 121/57.

I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz:

Oberlandesger...

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