Zusammenfassung
SZ 30/14
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Auszug
Entscheidungstext 7Nd37/57 - Oberster Gerichtshof, 06 März 1957
Spruch
Eines der im § 99 GBG. 1955 angeführten Gesuche darf durch das Grundbuchsgericht nicht gemäß § 44 JN. an ein anderes Gericht überwiesen werden.Entscheidung...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
