Entscheidungstext 7Nd37/57 - Oberster Gerichtshof, 06 März 1957

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Nd37/57

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 30/14

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 7Nd37/57 - Oberster Gerichtshof, 06 März 1957

Spruch

Eines der im § 99 GBG. 1955 angeführten Gesuche darf durch das Grundbuchsgericht nicht gemäß § 44 JN. an ein anderes Gericht überwiesen werden.

Entscheidung...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes