Entscheidungstext 2Ob447/55 - Oberster Gerichtshof, 30 November 1955

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Ob447/55

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SZ 28/249

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Auszug


Entscheidungstext 2Ob447/55 - Oberster Gerichtshof, 30 November 1955

Spruch

Schlechtgläubiger Erwerb des Erstehers einer versteigerten Liegenschaft an einer als angebliches Liegenschaftszubehör erstandenen Maschine.

Entscheidung vom 30. November 1955, 2 Ob 447/55.

I. Instanz: Kreisgericht St. Pölten; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.

Mit der Behauptung, er sei Eigentümer der von den Beklagten in der öffentlichen Versteigerung vom 19. Dezember 1950 als Liegenschaftszubehör erstandenen Fräsmaschine begehrt der Kläger die Verurteilung beider Beklagten zur ungeteilten Hand, an ihn diese Fräsmaschine entweder zurückzustellen oder einen Ersatzbetrag von 30.000 S samt 5% Zinsen seit 1. Oktober 1952 zu bezahlen. Die Beklagten haben die Klagsabweisung beantragt und vorgebracht, daß die Verpflichteten im Zwangsversteigerungsverfahren...

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