Entscheidungstext 2Ob75/55 - Oberster Gerichtshof, 23 Februar 1955

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Ob75/55

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Zusammenfassung


SZ 28/52

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Auszug


Entscheidungstext 2Ob75/55 - Oberster Gerichtshof, 23 Februar 1955

Spruch

Wenn der Halter eines Kraftfahrzeuges Rückgriff gegen den am Unfall schuldtragenden Lenker oder Mitfahrer nimmt, ist dies kein Schadenersatzanspruch, sondern ein dem § 1042 ABGB. ähnlicher Anspruch; daher unterliegt er nicht der dreijährigen, sondern der allgemeinen 30 jährigen Verjährungszeit.

Entscheidung vom 23. Feb...

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