Zusammenfassung
SZ 26/135
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Auszug
Entscheidungstext 3Ob128/53 - Oberster Gerichtshof, 27 Mai 1953
Spruch
Keine Streitanmerkung für eine Klage gegen den Erben auf Widerruf wegen groben Undankes des Erben dem Erblasser gegenüber, wohl aber für eine solche des einen Erb...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
