Entscheidungstext 3Ob128/53 - Oberster Gerichtshof, 27 Mai 1953

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob128/53

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Zusammenfassung


SZ 26/135

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob128/53 - Oberster Gerichtshof, 27 Mai 1953

Spruch

Keine Streitanmerkung für eine Klage gegen den Erben auf Widerruf wegen groben Undankes des Erben dem Erblasser gegenüber, wohl aber für eine solche des einen Erb...

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