Zusammenfassung
SZ 25/293
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Auszug
Entscheidungstext 2Ob827/52 - Oberster Gerichtshof, 05 November 1952
Spruch
Ist die Abhandlung durchgeführt worden, ohne daß auf die Anordnung einer Substitution Bedacht genommen wurde, so fehlt es an der Möglichkeit einer Wiederaufnahme der Abhandlung und kann auch eine Substitutionsabhandlung mangels ihrer gesetzlichen Voraussetzungen nicht stattfinden.Zulässigkeit des Verzichts einer großjährigen und eigenberechtigten Erbin auf Zustellung der Einantwortungsurkunde.Entscheidung vom 5. November 1952, 2 Ob 827/52.I. Instanz: Bezirksgericht Frankenmarkt; II. I...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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