Entscheidungstext 1Ob639/52 - Oberster Gerichtshof, 22 Oktober 1952

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Ob639/52

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 25/267

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 1Ob639/52 - Oberster Gerichtshof, 22 Oktober 1952

Spruch

Pflicht des Vermieters zum Betrieb einer Zentralheizung auf Grund eines Mietvertrages, der nur den Kündigungsbeschränkungen des Mietengesetzes unterliegt, wenn den Mieter die vertragliche Verpflichtung zum Ersatz eines Anteiles an den Heizkosten trifft.

Entscheidung vom 22. Oktober 1952, 1 Ob 639/52.

I. Instanz: Bezirksgericht Hietzing; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.

Das Erstgericht hat das Klagebegehren, wonach die beklagte Partei verpflichtet sei, die Zentralheizungsanlagen in Betrieb zu setzen, abgewiesen. Es wurde folgender Sachverhalt als erwiesen angenommen:

Mit Mietvertrag vom 3. Juni 1935 haben die Kläger die im ersten Stock des der beklagten Partei gehörigen H...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen