Entscheidungstext 2Ob127/52 - Oberster Gerichtshof, 23 Juli 1952

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Ob127/52

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Zusammenfassung


SZ 25/208

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Auszug


Entscheidungstext 2Ob127/52 - Oberster Gerichtshof, 23 Juli 1952

Spruch

Der Eigentümer ist von der Halterhaftung seines Kraftfahrzeuges befreit, wenn der Werkstätteninhaber, dem das Kraftfahrzeug zur Reparatur übergeben wurde, eine Fahrt unternimmt, die nicht als In...

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