Entscheidungstext 2Ob741/51 - Oberster Gerichtshof, 02 April 1952

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Ob741/51

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 25/81

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 2Ob741/51 - Oberster Gerichtshof, 02 April 1952

Spruch

Auch ein gegenüber dem Voreigentümer des Hauses entstandener Mietzinsrückstand berechtigt im Falle der Übertragung der Forderung...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen