Zusammenfassung
SZ 25/81
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Auszug
Entscheidungstext 2Ob741/51 - Oberster Gerichtshof, 02 April 1952
Spruch
Auch ein gegenüber dem Voreigentümer des Hauses entstandener Mietzinsrückstand berechtigt im Falle der Übertragung der Forderung...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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