Entscheidungstext 3Ob711/51 - Oberster Gerichtshof, 09 Januar 1952

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob711/51

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Zusammenfassung


SZ 25/8

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob711/51 - Oberster Gerichtshof, 09 Januar 1952

Spruch

Der Erwerber eines Liegenschaftsanteiles, hinsichtlich dessen das Eigentumsrecht des Überträgers auf Grund von Ehepakten einverleibt wurde, muß auch in die Urkundensammlung Einsicht nehmen, um sich zu überzeugen, ob eine Gütergemeinschaft unter Lebenden besteht.

Entscheidung vom 9. Jänner 1952, 3 Ob 711/51.

I. Instanz: Bezirksgericht Mank; II. Instanz: Kreisgericht S...

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