Entscheidungstext 1Ob614/51 - Oberster Gerichtshof, 22 September 1951

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Ob614/51

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SZ 24/238

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Auszug


Entscheidungstext 1Ob614/51 - Oberster Gerichtshof, 22 September 1951

Spruch

Spruchrepertorium Nr. 31.

Nach Art. 6 SchutzV. kann ein Räumungsaufschub nur mit Rücksicht auf die Interessen des Verpflichteten (Schuldners) bewilligt werden, nicht aber mit Rücksicht auf die Interessen dritter Personen, denen der Verpflichtete die Wohnung ganz oder teilweise vertraglich überlassen hat.

Entscheidung vom 22. September 1951, 1 Ob 614/51.

I. Instanz: Bezirksgericht Judenburg; II. Instanz: Kreisgericht Leoben.

Auf Grund eines Urteiles des Bezirksgerichtes Judenburg wurde ge...

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