Entscheidungstext 1Ob549/50 - Oberster Gerichtshof, 08 November 1950

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Ob549/50

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SZ 23/318

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Auszug


Entscheidungstext 1Ob549/50 - Oberster Gerichtshof, 08 November 1950

Spruch

Die zur Abwendung des Vollzuges einer einstweiligen Verfügung erlegte Sicherheit haftet für alle Nachteile, die die gefährdete Partei bei Vollzug der einstweiligen Verfügung nicht erlitten hätte.

Entscheidung vom 8. November 1950, 1 Ob 549/50.

I. Instanz: Landesgericht für Zivilrecht...

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