Entscheidungstext 3Ob245/50 - Oberster Gerichtshof, 31 Mai 1950

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob245/50

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 23/180

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob245/50 - Oberster Gerichtshof, 31 Mai 1950

Spruch

Das einem Miterben testamentarisch eingeräumte Aufgriffsrecht wirkt auf den Zeitpunkt des Erbanfalles zurück.

Entscheid...

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