Entscheidungstext 1Ob266/50 - Oberster Gerichtshof, 17 Mai 1950

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Ob266/50

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 23/156

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Auszug


Entscheidungstext 1Ob266/50 - Oberster Gerichtshof, 17 Mai 1950

Spruch

Überläßt der, dem eine Wohnung nach dem Wohnungsanforderungsgesetz zugewiesen wurde, einen Teil derselben gegen Entgelt einem anderen zur Benützung, so liegt zwar kein Untermietverhältnis, aber ein privatrechtliches Verhältnis vor, auf we...

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