Entscheidungstext 4Ob64/49 - Oberster Gerichtshof, 02 Februar 1950

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob64/49

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 23/21

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Auszug


Entscheidungstext 4Ob64/49 - Oberster Gerichtshof, 02 Februar 1950

Spruch

Wenn die Firmeninhaber mehrerer gleichlautender selbständiger offener Handelsgesellschaften unter ihrer Unterschrift eine Verbindlichkeit übernehmen, so haften die einzelnen offenen Handelsgesellschaften nur dann, wenn die Firmeninhaber sich nicht nur persönlich, sondern auch namens bestimmter einzelner dieser Firmen verpflichten wollten.

Wenn Ansprüche nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz gelten...

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