Zusammenfassung
SZ 23/21
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 4Ob64/49 - Oberster Gerichtshof, 02 Februar 1950
Spruch
Wenn die Firmeninhaber mehrerer gleichlautender selbständiger offener Handelsgesellschaften unter ihrer Unterschrift eine Verbindlichkeit übernehmen, so haften die einzelnen offenen Handelsgesellschaften nur dann, wenn die Firmeninhaber sich nicht nur persönlich, sondern auch namens bestimmter einzelner dieser Firmen verpflichten wollten.Wenn Ansprüche nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz gelten...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen
