Zusammenfassung
SZ 21/104
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Auszug
Entscheidungstext 1Ob194/48 - Oberster Gerichtshof, 16 Juni 1948
Spruch
Wird bei Geltendmachung des Kündigungsgrundes nach § 19, Abs. 2, Z. 5 MietG. eine Ersatzwohnung angeboten, die allerdings nicht ganz den Erfordernissen des § 19, Abs. 2, Z. 6 MietG. entspricht, so ist der Umstand, daß dadurch für den Gekundigten wenigstens die Gefahr der Obdachlosigkeit beseitigt wird, bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen.Wird in einem solchen Falle die Aufkündigung für wirksam erklärt, so ist im Urteile auszusprechen, daß die beklagte Partei den Mietgegenstand nur Zug um Zug gegen Übergabe der Ersatzwohnung z...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
