Zusammenfassung
SZ 21/81
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Auszug
Entscheidungstext 2Ob97/48 - Oberster Gerichtshof, 16 März 1948
Spruch
Wenn das Registergericht es ablehnt, über eine erstattete Anzeige eine Verfügung zu treffen, so steht dem Anzeiger kein Rekursrecht zu.Entscheidung vom 16. März 1948, 2 Ob 97/48.I. Instanz: Handelsgericht Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.Der verstorbene Vater der beiden...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
