Entscheidungstext 2Ob97/48 - Oberster Gerichtshof, 16 März 1948

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Ob97/48

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SZ 21/81

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Auszug


Entscheidungstext 2Ob97/48 - Oberster Gerichtshof, 16 März 1948

Spruch

Wenn das Registergericht es ablehnt, über eine erstattete Anzeige eine Verfügung zu treffen, so steht dem Anzeiger kein Rekursrecht zu.

Entscheidung vom 16. März 1948, 2 Ob 97/48.

I. Instanz: Handelsgericht Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.

Der verstorbene Vater der beiden...

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