Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. G73/04 ua, im 28 September 2004
Einspruch-Nr. Nr. 17301
Urteilsspruch-Nr.G73/04 ua
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 17301
Urteilsspruch-Nr.G73/04 ua
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Dienstrechtsverfahrensgesetzes, des Landeslehrer- und des Beamten-Dienstrechtsgesetzes betreffend die zehnjährige Frist für eine Wiederaufnahme bzw amtswegige Nichtigerklärung eines Bescheides mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre des Antragstellers bzw angesichts eines zumutbaren Umwegs; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos
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Auszug
Beschluss Nr. G73/04 ua im Verfassungsgerichtshof, im 28 September 2004
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.09.2004GeschäftszahlG73/04 uaSammlungsnummer17301LeitsatzZurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Dienstrechtsverfahrensgesetzes, des Landeslehrer- und des Beamten-Dienstrechtsgesetzes betreffend die...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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