Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1607/02, im 27 September 2004

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 17275
Urteilsspruch-Nr.B1607/02
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung des Antrags auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in einem Vergabeverfahren zur Erbringung von Bewachungsleistungen und durch Zurückweisung des Antrags auf Abschluss des Auftrags mit dem Beschwerdeführer als unzulässig

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B1607/02 im Verfassungsgerichtshof, im 27 September 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2004

Geschäftszahl

B1607/02

Sammlungsnummer

17275

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung des Antrags auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in einem Vergabeverfahren zur Erbringung von Bewachungsleistungen und durch Zurückweisung des Antrags auf Abschluss des Auftrags mit dem Beschwerdeführer als unzulässig

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes