Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1607/02, im 27 September 2004
Einspruch-Nr. Nr. 17275
Urteilsspruch-Nr.B1607/02
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 17275
Urteilsspruch-Nr.B1607/02
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung des Antrags auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in einem Vergabeverfahren zur Erbringung von Bewachungsleistungen und durch Zurückweisung des Antrags auf Abschluss des Auftrags mit dem Beschwerdeführer als unzulässig
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1607/02 im Verfassungsgerichtshof, im 27 September 2004
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.09.2004GeschäftszahlB1607/02Sammlungsnummer17275LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung des Antrags auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in einem Vergabeverfahren zur Erbringung von Bewachungsleistungen und durch Zurückweisung des Antrags auf Abschluss des Auftrags mit dem Beschwerdeführer als unzulässigSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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BETRIFFT
ERWÄHNT von